3D-Ultraschall
Rubrik: Neuartige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
Leistungsbeschreibung
Im Unterschied zur konventionellen zweidimensionalen Sonographie während der Schwangerschaft ermöglicht das "Baby-Fernsehen" die räumliche Darstellung von kindlichen Strukturen. Dieser 3D- bzw. 4D-Ultraschall ermöglicht es den werdenden Eltern ihr ungeborenes Baby zu beobachten und Bewegungen wie Daumenlutschen oder Schlucken live mitzuerleben. Dank neuester Computertechnologie werden die normalen Ultraschallbilder von einer beweglichen Sonde zu einem dreidimensionalen Bild zusammengesetzt und je nach Bedarf können eindrucksvolle Aufnahmen entstehen.
Der moderne 3D-/4D-Ultraschall lässt auf diese Weise ein ständig aktualisiertes, räumliches Bild am Monitor entstehen, das den Eltern erstmals ermöglicht, das Gesicht und den ganzen Körpers ihres Babys zu sehen. Sogar die Gesichtszüge des Ungeborenen sind durch dieses Untersuchungsverfahren zu erkennen. Zudem ist es möglich den Geburtstermin exakter zu ermitteln.
Durchführung/Anwendung
Der 3D-/4D-Ultraschall ist eine sonographische Untersuchung, die mit Ultraschall realisiert wird. Die neu entwickelten Schallköpfe liefern dafür eine Vielzahl von neuen Bildern. Anschließend werden die normalen Ultraschallbilder durch integrierte Computertechnik zu einem dreidimensionalen Volumen zusammengesetzt und je nach Bedarf berechnet.
Auch eine Videoaufnahme der Untersuchung ist möglich. Statt weißer Punkte sehen die werdenden Eltern ihr Baby dreidimensional und in Farbe.
Medizinische Indikation
Das sonographische Baby-Fernsehen dient der pränatalen Diagnostik und wird auf Wunsch der Schwangeren zusätzlich durchgeführt. Das Ultraschallverfahren stellt normale und auffällige kindliche Strukturen dar.
Unter günstigen Bedingungen, wenn das Ungeborene sein Gesicht nicht hinter der Plazenta versteckt und ausreichend Fruchtwasser zur Schallleitung vorhanden ist, kann die Untersuchung durchgeführt werden.
Der 3D-/4D-Ultraschall ist als Ergänzung zur konventionellen, zweidimensionalen Sonographie zu verstehen.
© FACHARZT24 (letzte Aktualisierung: 12.06.2014)