Professionelle Zahnreinigung
Rubrik: Medizinisch-kosmetische Leistungen
Leistungsbeschreibung
Der regelmäßige Konsum von Tee, Kaffee, Rotwein oder Nikotin findet sich häufig auf den Zähnen als unschöne Verfärbung wieder. Diese dunklen Ablagerungen kann man im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung mit einem Pulver-Wasser-strahlgerät (Airflow) entfernen lassen.
Das Gemisch aus Wasser und Spezialsalz wird dabei mit Druckluft auf die Zähne des Patienten gesprüht, was eine Reinigung und Härtung des Zahns bewirkt. Dadurch wird nicht nur das Aussehen der Zähne, sondern auch die Mundgesundheit verbessert. Die Entfernung der bakteriellen Zahnbeläge trägt damit zur Karies- und Parodontitisprophylaxe bei.
Auch die Neuauflagerung von Verfärbungen oder Zahnstein werden durch das Airflow-Verfahren effektiv verzögert, da an den polierten Zahnflächen neue Beläge nicht haften bleiben. Außerdem erreicht der präzise Pulver-Wasserstrahl auch kleinste Zahnnischen, die bei der täglichen Mundhygiene nicht gereinigt werden können.
Das Airflow-Verfahren reinigt die Zähne sehr schonend, weshalb für den Patienten keine Schmerzen entstehen und auch der Zahnschmelz nicht angegriffen wird. Die professionelle Zahnreinigung verbindet durch seine Wirkungsweise Mundhygiene und Zahnästhetik.
Durchführung/Anwendung
Im Rahmen einer professionellen Zahnbehandlung werden die Zähne des Patienten mit einem Pulver-Wasserstrahl unter Druckluft besprüht. Dabei werden dem Patienten mineralisierte Zahnbeläge und -verfärbungen (z.B. Zahnstein) entfernt. Danach sind die Zähne nicht nur gesünder, sie sehen auch so aus. Diese Behandlung dauert nur wenige Minuten.
Medizinische Indikation
Die Zahnreinigung mit dem Airflow unterstützt die zahnärztliche Prophylaxe und ist daher für jeden Patienten sinnvoll. Das Verfahren kann jedoch auch jederzeit aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden, um unschöne Zahnbeläge zu entfernen.
Für einen optimalen Behandlungserfolg sollte der Patient die Behandlung mit dem Airflow ein bis zwei Mal pro Jahr durchführen lassen.
© FACHARZT24 (letzte Aktualisierung: 21.10.2013)