Zusatzdiagnostik - Schwangerschaft
Rubrik: Labordiagnostische Wunschleistungen
Leistungsbeschreibung
Damit es Mutter und Kind in der Schwangerschaft gut geht, gehört eine ständige Betreuung durch den Gynäkologen einfach dazu. Auch wenn keine spezifischen Auffälligkeiten vorliegen, ist eine routinemäßige Überwachung der Schwangeren wichtig.
Ergänzend zu den Untersuchungen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien kann eine Schwangere zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen wünschen.
Die Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft richtet sich nach den individuellen Anliegen der werdenden Mutter und kann verschiedene Früherkennungstests umfassen. Über die Art und den Umfang der Zusatzdiagnosen sollte sich die Patientin von ihrem Gynäkologen beraten lassen.
Durchführung/Anwendung
Auf Wunsch der Schwangeren ergänzt die Zusatzdiagnostik die routinemäßigen Untersuchungen durch zusätzliche Vorsorgemaßnahmen.
Folgende Kontrolluntersuchungen bzw. Leistungen stehen beispielsweise zur Auswahl:
- Ultraschalluntersuchungen, die über das Drei-Stufen-Screening der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien hinausgehen
- Ultraschallbild zum Nachhausenehmen
- 3D-/4D-Mitschnitt der Ultraschalluntersuchung auf einer DVD (Baby-Kino)
- biochemische Bestimmung des Proteins PAPP-A, um das Risiko für eine Erkrankung an Mongolismus beurteilen zu können (Frühscreening)
- Triple-Test: Blutuntersuchung, die Rückschluss über die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung des Kindes an Trisomie 21 (Down-Syndrom) gibt
- Toxoplasmose-Test: Blutuntersuchung ohne Verdacht auf Infektionsverdacht mit Toxoplasma gondii
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Blutzuckerbelastungstest, um versteckte Zuckererkrankungen zu erkennen (ohne medizinische Indikation)
- Test auf Konzentration von AFP (Alpha-Fetoprotein), um das Risiko für Missbildungen besser beurteilen zu können
- Vaginalabstrich am Ende der Schwangerschaft, um eine Infektion mit den Bakterien Streptokokken abzuklären
Medizinische Indikation
Die Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien. Die entsprechenden Früherkennungstests werden ohne medizinische Indikation auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt. Die Zusatzdiagnostik erweitert so die Vorsorgemaßnahmen der routinemäßigen Schwangerenüberwachung.
© FACHARZT24 (letzte Aktualisierung: 27.06.2013)